Wie dem aktuellen Hygieneplan (vgl. hier) zu entnehmen ist, ist die Präsenzpflicht zurzeit weiterhin aufgehoben. Jeder und jede kann von ihrem/seinem Recht Gebrauch machen und aus Gründen des Infektionsschutzes auf den Präsenzunterricht in der Schule verzichten. In diesem Falle besteht aber kein Anspruch auf eine digitale Einzelbeschulung. Die Schülerinnen und Schüler sind hier gehalten, sich proaktiv mit den Lehrerinnen und Lehrerin in Verbindung zu setzen und die Inhalte des Präsenzunterrichts eigenständig zu bearbeiten. Ein entsprechendes Formular, in dem Sie den Verzicht erklären, steht hier zum Download bereit.

Ferien – einmal anders
Die einen sonnen sich am Strand, die nächsten wandern im Gebirge, wiederum andere erkunden die weite ...