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Hausaufgabenrichtlinien

Das Erteilen von Hausaufgaben in der Sekundarstufe I ist in der „Richtlinie für die Erteilung von Hausaufgaben in der Sekundarstufe I des achtstufigen Gymnasiums“ (vom 25. Juni 2014, vgl. MBlSchul 2014, Seite 65f.) wie folgt geregelt:

Die Festigung und Vertiefung von Einsichten, die Reflektion (Nachbereitung) des eigenen Lernprozesses, die weitere Einübung, die Anwendung von Fertigkeiten und die Wiederholung ist nach Einführung des achtstufigen Bildungsgangs am Gymnasium verstärkt in den schulischen Unterricht integriert worden. Dies ist z. B. durch die Einführung von Studienzeiten geschehen oder durch die Integration geeigneter Phasen in den laufenden Fachunterricht. Hausaufgaben setzen die im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse fort. Sie können den Unterricht ergänzen und den Fortgang des Unterrichts vorbereiten. Die Erteilung von Hausaufgaben ist grundsätzlich verbindlich. Ziel ist es, eine gleichmäßige Verteilung der Hausaufgaben über alle Schultage zu erreichen und Spitzenbelastungen zu vermeiden. Die Gesamtmenge der Hausaufgaben soll dagegen nicht verringert werden.

Hausaufgaben sind insbesondere

  • Übungen und Wiederholungen,
  • die Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde,
  • das Auswendiglernen von Texten,
  • die Literatur- oder Internet-Recherche,
  • die Anfertigung von schriftlichen Arbeiten, Referaten und Präsentationen,
  • praktische Erkundungen,
  • das Führen eines Lerntagebuchs.

Für die Erteilung der Hausaufgaben gilt folgende Vorgabe:

Die in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräfte koordinieren die von ihnen erteilten Hausaufgaben so, dass die Erledigung der Aufgaben für die Schülerinnen und Schüler planbar ist. Die Aufgaben sollen in täglich etwa einer Stunde, wöchentlich etwa fünf Stunden Arbeitszeit erledigt werden können. Die Aufgabe einer Lektüre für z. B. den Deutsch- oder Fremdsprachenunterricht ist zusätzlich möglich.

Dazu sollen die Schulen,

  • schulische Absprachen und Regelungen treffen, um die Einhaltung der Obergrenzen zu gewährleisten,
  • Hausaufgabenpläne erstellen und diese gut sichtbar für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Klassenzimmer aushängen,
  • den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Sorgeberechtigten die Termine für langfristige Aufgaben wie Lektüren und die Erstellung von Projektmappen, Referaten und Präsentationen zu Beginn eines Schulhalbjahres bekanntgeben,
  • im Rahmen des schulischen Ganztagskonzepts Hausaufgabenbetreuung für Schülerinnen und Schüler anbieten.

Zuletzt aktualisiert am 31. Dezember 2020

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