Den Schülerinnen und Schülern aller staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften wird an religiösen Feiertagen auf Wunsch Unterrichtsbefreiung gewährt (Feiertagsgesetz § 3.2, SchulR HH 1.8.4). Schülerinnen und Schüler anderer Religionsgemeinschaften können für religiöse Feiertage »aus wichtigem Grund« vom Unterricht befreit werden (Hamburgisches Schulgesetz § 28,3). Der Wunsch muss der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer rechtzeitig mitgeteilt werden.
Zum interkulturellen Kalender 2025 geht es hier.
Zuletzt aktualisiert am 06. April 2025