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Neues Info-Bulletin

von | Dez 14, 2020 | Aktuelles, Allgemeines

Wir alle haben über die Medien längst erfahren – es wird erneut einen „harten Lockdown“ geben. In Absprache zwischen Bund und Ländern sind diverse neue Corona-Maßnahmen beschlossen worden, die ab Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, greifen und zunächst bis zum 10. Januar 2021 gelten werden.

Diese Maßnahmen betreffen auch die Arbeit an den Schulen. Die Schulen werden aber nicht geschlossen und die Ferien werden nicht verlängert, weder vor Beginn noch nach ihrem planmäßigen Ende. Bei der Arbeit in den Schulen handelt sich weder um einen angeordneten Distanzunterricht für alle, noch um einen Hybridunterricht, noch um einen Präsenzunterricht für alle. Stattdessen hat die Schulbehörde den Erziehungsberechtigten überlassen, ob sie Ihr Kind in die Schule schicken oder nicht. Der Präsenzunterricht umfasst in dieser Zeit quantitativ die gleiche tägliche Lernzeit wie der reguläre Unterricht. Wie die Regelegungen bei uns im Einzelnen aussehen, erfährt man hier.

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