Liebe Eltern,
der Elternrat am Gymnasium Heidberg hat sich neu konstituiert und die einzelnen ER-Mitglieder haben verschiedene Aufgabenbereiche übernommen (vgl. hier).
Unsere öffentlichen Elternratssitzungen finden regelmäßig in der Schule statt. Wir werden so oft wie möglich eine Lehrkraft in unsere Sitzungen einladen, um Informationen aus den Fachschaften oder zu besonderen Themen der Schule zu erhalten. Wir möchten darauf hinweisen, dass zu unseren Elternratssitzungen neben den Elternvertretern alle Eltern der Schule eingeladen sind. Kommen Sie doch vorbei, wenn es Themen gibt, über die Sie berichten möchten oder um viele neue Informationen direkt zu bekommen und konkrete Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben.
Haben Sie aktuelle Neuigkeiten, die alle Eltern interessieren könnten? Schicken Sie einfach eine E-Mail an den Elternrat <gh.elternrat(at)heidberg-hh.de>.
Danke!
Wir freuen uns auf Sie!
Carola Tegeler, Tina Osternack und Frank Trippe
(Vorstand Elternrat, Gymnasium Heidberg)
Hier geht es zu den Protokollen der Elternratssitzungen, die einen Einblick in unsere Arbeit geben.
Datenschutzverordnung
Seit Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auch der Elternrat am Gymnasium Heidberg muss sich daran halten und von allen Elternvertretern die Einwilligung einholen, dass ihre personenbezogenen Daten an den Elternrat weitergegeben und genutzt werden dürfen zum Zweck der Weiterleitung von Informationen über E-Mail. Hier die Einwilligungserklärung EV/ER (PDF-Formular, kann nach dem Download am PC ausgefüllt werden).
Es gibt diese Einwilligungserklärung auch für Elternvertreter bzgl. E-Mail-Weiterleitung an die Eltern. Diese sollte jedes Jahr am ersten Elternabend von jedem Elternteil ausgefüllt werden und an die Elternvertreter gehen. Nicht anwesende Eltern müssten „analog“ angeschrieben werden. Hier die Einwilligungserklärung Eltern/EV (PDF-Formular, kann nach dem Download am PC ausgefüllt werden).
Wenn Elternrat und Elternvertreter diese Einwilligungserklärung nicht haben, dürfen keine E-Mails an die Elternvertreter bzw. an die Eltern gesendet werden.
Was Elternarbeit an einer Schule ausmacht, welche Ziele damit verbunden sind und welche Rechte (und Pflichten) Eltern haben, soll im Folgenden im Detail erläutert werden.
1. Ziele
Die Elternarbeit an den Hamburger Schulen wird maßgeblich durch den Elternrat geprägt. Wir vom Elternrat des Gymnasiums Heidberg wollen das gleiche wie Sie: Unseren Kindern soll es in der Schule gut gehen!
Sie sollen mit Freude viel lernen, um sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten optimal auf ihren weiteren Lebensweg vorbereiten zu können. Ein wichtiges Ziel von uns ist deshalb die kontinuierliche Mitwirkung bei der Verbesserung des Unterrichts- und Bildungsangebotes sowie der allgemeinen Qualität am Gymnasium Heidberg. Hierzu nutzen wir die uns zur Verfügung stehenden Instrumente:
- Information der Eltern und Klassenelternvertretungen über aktuelle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz.
- Vertretung der Eltern in allen schulischen Gremien und im Kreiselternrat.
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Schulleitung, Lehrkräften und Schülerrat bei der Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule.
- Einsatz für die Belange der Schule in der regionalen Öffentlichkeit.
- Förderung der Mitwirkung und Beteiligung möglichst vieler Eltern am Schulleben.
- Beratung und Unterstützung von Eltern (und Schülern) bei schulischen Problemen.
Weil die Zusammenarbeit zuweilen nicht immer einfach ist, beachten wir aber wichtige Spielregeln. Der Elternrat tritt gegenüber Schulleitung und Lehrpersonal kooperativ und solidarisch auf, wenn wir die Interessen unserer Kinder gut vertreten sehen. Wir entscheiden unabhängig und lassen uns von keiner Seite vereinnahmen oder instrumentalisieren.
Wir alle wissen, dass man mit vollem Engagement und viel Teamgeist gemeinsam mehr erreichen kann als allein. Daher streben wir danach, möglichst viele Eltern aktiv am Schulgeschehen zu beteiligen, damit wir – zum Wohle unserer Kinder – die Herausforderungen auch in Zukunft offensiv und gut aufgestellt angehen können! Es gilt unsere gebündelte positive Energie in die Waagschale zu werfen und die Aufgaben auf viele Schultern zu verteilen. So können wir mit der Vielzahl der neuen Entwicklungen, Tendenzen und plötzlichen Richtungswechseln der Hamburger Bildungs- und Haushaltspolitik leichter Schritt halten!
So haben wir auch einige Arbeitsgruppen mit dem Ziel eingerichtet, die Schwerpunktthemen voranzutreiben bzw. Veranstaltungen vorzubereiten und durchzuführen. In einigen AGs arbeiten wir auch gemeinsam mit Lehrern und Schülern des Gymnasiums Heidberg. Wollen Sie uns auch dabei unterstützen?
Elternratssitzungen sind schulöffentlich, alle Eltern haben die Möglichkeit, daran teilzunehmen. Die Tagesordnung zu den einzelnen Elternratssitzungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Einladung. Die Einladungen werden vom Elternrat über die E-Mail-Verteiler der Klassenelternvertreter:innen per E-Mail verteilt.
2. Rechte (und Pflichten) im Zusammenwirken zwischen Eltern und Schulischen Gremien
Recht auf Information
Die gemeinsame Erziehungsaufgabe von Elternhaus und Schule lässt sich nur in einem sinnvollen Zusammenwirken erfüllen. Die Eltern können ihr Erziehungsrecht nur wahrnehmen, wenn sie über die wichtigen Geschehnisse in der Schule informiert sind. Die Schule kann die Verantwortung der Eltern für den Gesamtplan der Erziehung nur achten, wenn sie diesen kennt.
Unmittelbar aus dem Grundgesetz folgt das Recht der Eltern auf Information über Vorgänge in der Schule, deren Verschweigen die Ausübung des individuellen elterlichen Erziehungsrechts beeinträchtigen könnte.
32 HmbSG (Hamburgisches Schulgesetz) sieht u.a. folgende Informationsrechte vor:
- Allgemein: Aufbau u. Gliederung der Schule, Bildungsgänge, Grundzüge der Planung und Gestaltung des Unterrichts, der Unterrichtsinhalte und Ziele, Grundzüge der Leistungsbewertung
- Individuell: Lernentwicklung, Arbeits- und Sozialverhalten eines Schülers oder einer Schülerin, Lern- und Verhaltensschwierigkeiten oder -störungen, Leistungsbeurteilung, Wahl der Bildungsgänge.
- Tipp: Sie können das komplette aktuelle Hamburger Schulgesetz hier nachlesen.
Art und Weise der Informationsgewährung
Die allgemeinen Auskünfte erfolgen i. d. R. auf Elternabenden. Elternabende werden gemäß HmbSG § 71 von Eltern und Klassenleitung gemeinsam geplant und von den KlassenelternvertreterInnen allein oder gemeinsam mit der Klassenleitung durchgeführt. In der Sekundarstufe I können die Erziehungsberechtigten den Unterricht besuchen. Eltern und Schüler haben für persönliche Angelegenheiten ein Akteneinsichtsrecht, das keiner Begründung bedarf. Die individuellen Auskünfte werden in angemessenem Umfang nach den Umständen des Einzelfalls erteilt.
Klassenarbeiten: Die Klassenarbeiten und ihre Bewertung informieren die Eltern über Unterrichtstätigkeit und Leistungsstand ihrer Kinder. Die Eltern und die Schüler haben allerdings keinen Anspruch gegen die Schule und die Lehrkräfte auf Erteilung einer Notenübersicht über die in der gesamten Klasse erreichten Noten in Form eines Notenspiegels.
Termine für die Wahlen der Elterngremien
- Die Eltern jeder Klasse wählen eine Klassenelternvertretung spätestens 4 Wochen nach Beginn des Unterrichts eines neuen Schuljahres,
- die Klassenelternvertretungen wählen den Elternrat spätestens 6 Wochen nach Beginn des Unterrichts,
- der Elternrat wählt seine Vertretung im Kreiselternrat unverzüglich bzw. seine Mitglieder in der Schulkonferenz spätestens 2 Monate nach Beginn des Unterrichts.
Klassenkonferenzen
Eine der beiden Klassenkonferenzen (HmbSG §61) sollte am Schuljahresanfang stattfinden, damit genügend Zeit bleibt, Planungen umzusetzen. Eine „Checkliste“ mit den wichtigsten Eckpunkten zu Klassenkonferenzen findet man hier.
Testen Sie doch einmal, welche dieser Punkte bei Ihnen in der Klasse eingehalten werden!
Zeugniskonferenzen
Vor der abschließenden Beschlussfassung der Zeugniskonferenz ist den Klassenelternvertreter:innen ein Notenspiegel zu überreichen. Die Klassenelternvertreter:innen sind nach eigenem Ermessen auch berechtigt, den Notenspiegel der übrigen Elternschaft schriftlich oder inhaltlich mitzuteilen.
Nach § 62 Absatz 3 HmbSG steht Klassenelternvertreter:innen und -sprecher:innen ein Recht zur Stellungnahme zu allgemeinen Fragen der Zeugniserteilung und der Entwicklung des Leistungsstandes in der Klasse zu. Die Form der Anhörung bestimmt die Schulkonferenz.
Die Schulkonferenz
Die schulöffentlich tagende Schulkonferenz ist und bleibt auch weiterhin das oberste und grundlegendste Beratungs- und Entscheidungsgremium der schulischen Selbstverwaltung (§§ 52 bis 56).
Ihr gehören an: In den Sekundarstufen I (Klassen 5–10) und II (Klassen 11–13) die Schulleiterin bzw. der Schulleiter und die gewählten Mitglieder des Schülerrates, des Elternrates und der Lehrerkonferenz sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des nicht-pädagogischen Personals der Schule.
Im Laufe eines Schuljahres muss die Schulkonferenz mindestens viermal einberufen werden (i. d. R durch den Schulleiter). Sie tagt schulöffentlich, es sei denn, dass über Personalangelegenheiten beraten wird. Die Schulöffentlichkeit schließt alle Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ein.
Der Elternrat ist zusammen mit der Schulleitung gehalten dafür Sorge zu tragen, dass über die Klassenelternvertretungen alle Eltern über den Zeitpunkt und die Tagesordnung einer Schulkonferenz rechtzeitig informiert werden. Der Ablauf und die Gestaltung der Konferenz werden zu Beginn einer Sitzung festgelegt.
Teilnahme an Lehrerkonferenzen
Mitglieder des Elternrates, die auch Mitglieder in der Schulkonferenz sind, haben das Recht, mit beratender Stimme an den Lehrer- oder Fachkonferenzen teilzunehmen. (Ausnahme: wenn Personal- oder Disziplinarangelegenheiten Einzelner behandelt werden.)
In den Fachkonferenzen einigen sich die Lehrer:innen u. a. über die Schulbücherauswahl.
Technische Hilfeleistung für Gremien
Die schulischen Gremien können im Rahmen ihrer Aufgaben von den Materialien und technischen Einrichtungen der Schule Gebrauch machen, z. B. Papier und Fotokopiergeräte benutzen, ihre Postsendungen über die Schule verteilen oder über den Behördenverteiler versenden. Dazu gehört auch die Nutzung eines PCs und des Internets in der Schule!
Einzelheiten sind in der Verwaltungsvorschrift „Technische Hilfeleistung durch Schulen bzw. die BBS für die Gremien nach dem Hamburgischen Schulgesetz“ festgelegt (Schulrecht Hamburg, 1.2.6, Seite 46).
3. Möglichkeiten der Elternarbeit in schulischen Gremien
Klassenelternvertretung
Aufgaben:
- Pflege der Beziehungen der Eltern untereinander und der Eltern zu den jeweiligen Lehrkräften.
- Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten.
- Information der Eltern über Schulfragen.
- Wahl des Elternrats.
- Mitwirkung bei Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags.
- Mitgliedschaft in der Klassenkonferenz.
- Möglichkeit der Stellungnahme vor Zeugniskonferenz.
Wahl:
- Pro Schulklasse zwei ElternvertreterInnen sowie zwei Ersatzpersonen jeweils spätestens 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres.
- Wahlgänge: 1.Wahlgang für die ElternvertreterInnen, 2.Wahlgang für die Ersatzpersonen.
- Geheime Wahl auf Wunsch einer/eines Stimmberechtigten; Pro Kind und Wahlgang zwei Stimmen; Abgabe beider Stimmen durch nur einen auf dem Elternabend anwesenden Elternteil möglich. Getrennte Abgabe für verschiedene Kandidaten zulässig.
- Gewählt ist, wer einfache Stimmenmehrheit hat und Wahl annimmt.
Klassenkonferenz
Aufgaben:
- Beratung über alle Angelegenheiten, die für die gemeinsame Arbeit in der Klasse von wesentlicher Bedeutung sind, z. B. Grundsätze über Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klausuren, fachliche und pädagogische Koordination der Fachlehrer:innen. Einberufung durch Klassenlehrer:innen.
- Beratung und Beschlussfassung über Ordnungsmaßnahmen. Achtung! Klassenelternvertreter:innen oder Schülervertreter:innen sind hier nur auf Wunsch des betroffenen Schülers und dessen Erziehungsberechtigtem teilnahmeberechtigt.
Mitglieder:
- Klassenlehrer:Innen
- Fachlehrer:innen
- Klassenelternvertreter:innen
- Klassensprecher:innen
- Teilnahmeberechtigt mit beratender Stimme: Schulleitung.
Elternrat
Aufgaben:
- Information der Eltern über aktuelle Schulfragen über bevorstehende wichtige Entscheidungen der Schulkonferenz.
- Zusammenwirken mit Schulleitung und Lehrkräften bei Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule.
- Engagement für die Belange der Schule in der regionalen Öffentlichkeit, im Rahmen der von der Schulkonferenz vorgegebenen Grundsätze.
Der Elternrat muss wenigstens einmal jährlich eine Versammlung der KlassenelternvertreterInnen oder der Eltern einberufen, um über seine Tätigkeit zu berichten und Fragen des Schullebens zu erörtern. Am Gymnasium Heidberg tagt der Elternrat meist einmal im Monat. Die Sitzungen finden schulöffentlich statt.
Teilnahmeberechtigt: Schulleitung, Ersatzmitglieder, Klassenelternvertreter:innen
Beschlussfähigkeit:
- bei Anwesenheit der Mehrzahl der Mitglieder.
- Pflicht zur Protokollführung.
- Verschwiegenheitspflicht bei persönlichen und Disziplinarangelegenheiten.
- bei Beschlussfassung über Vertraulichkeit der Beratung.
Schulkonferenz
Aufgaben (u.a.):
- Beratung und Beschlussfassung über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule (oberstes und wichtigstes Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung!)
- Beschlussfassung mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder über das Schulprogramm und Bewertung der Durchführung und des Erfolgs der pädagogischen Arbeit
- Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder über Hausordnung, Grundsätze für Arbeitsgemeinschaften, Neigungsgruppen, Grundsätze für Elternmitwirkung im Unterricht und bei Veranstaltungen, schulinterne Grundsätze für Klassenfahrten, Wandertage und besondere Veranstaltungen. Verfahrensgrundsätze
Die Schulkonferenz muss mindestens viermal im Schuljahr tagen und wird von der Schulleitung einberufen. Die Sitzungen der Schulkonferenz sind – soweit nicht über Personalangelegenheiten gesprochen wird – schulöffentlich.
Zuletzt aktualisiert am 12. Dezember 2021