Die Behörde für Schule und Berufsbildung teilt in einem vom 12. April 2010 datierten Info-Brief zur Abschaffung des Büchergeldes Folgendes mit:
Mit Wirkung vom l. August 2010 wird das Büchergeld abgeschafft. § 30 des Hamburgischen Schulgesetzes in der Fassung vom 9. März 2010 wurde wie folgt geändert:
„§ 30 Lernmittel
(1) Die Lernmittel werden von den Schulen beschafft und den Schülerinnen und Schülern unentgeltlich leihweise zur Verfügung gestellt. Lernmittel von geringem Wert werden nicht gewährt. Für Gegenstände und Materialien, die im Unterricht verarbeitet und danach von der Schülerin oder dem Schüler verbraucht werden oder ihnen verbleiben, kann ein Kostenbeitrag der Sorgeberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler erhoben werden.
(2) Das Nähere zur Beschaffung und Überlassung der Lernmittel sowie zu Art und Umfang der Lernmittel von geringem Wert regelt der Senat durch Rechtsverordnung.“
Unabhängig von dieser Änderung im Schulgesetz wird auch weiterhin ein Lernmittelausschuss über die Auswahl und Einführung von Lernmitteln entscheiden.