Seite wählen

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung, wie im Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG) in der Fassung vom 6. Juni 2014 in den §§ 52–56 festgesetzt ist, dort heißt es u. a.:

Zweiter Abschnitt: Schulkonferenz

§ 52 Aufgaben

(1) Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung der allgemeinbildenden Schulen. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften, den sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule.

(2) Die Schulkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über das Schulprogramm sowie die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, und beschließt darüber nach Maßgabe dieses Gesetzes. Schülerrat, Elternrat und Lehrerkonferenz können der Schulkonferenz hierfür Vorschläge unterbreiten.

Zuletzt aktualisiert am 22. März 2019

Aktuelle Beiträge

Dress up! Unsere Faschingsparty geht in die nächste Runde

Dress up! Unsere Faschingsparty geht in die nächste Runde

Hellau und Allaaaf! Wir laden den Jahrgang 5-7 herzlich zu unserer alljährlichen Faschingsparty am 28. ...
Frühlings-Flohmarkt am Gymnasium Heidberg

Frühlings-Flohmarkt am Gymnasium Heidberg

Was gibt es Schöneres, als an einem frühlingshaften Sonntag selbstgebackene Leckereien schlemmend über ...
Infobulletin Januar 2025

Infobulletin Januar 2025

Hier können Sie / könnt ihr alles Neue bei uns im neuen Jahr nachlesen.