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Präsentieren (PL und PP)

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Durch die Vor­ga­ben der Aus­bil­dungs- und Prü­fungs­ord­nung zum Er­werb der all­ge­mei­nen Hoch­schul­rei­fe (APO-AH in der Fas­sung vom 17. Juni 2017) sind alle Schülerinnen und Schüler der Studienstufe dazu ver­pflich­tet, so­wohl in Klas­sen­stu­fe 11 als auch in Klas­sen­stu­fe 12 eine so ge­nann­te „me­di­en­ge­stütz­te Prä­sen­ta­ti­ons­lei­stung“ (PL) zu er­brin­gen. Die­se bei­den se­me­ster­be­glei­ten­den Prü­fun­gen sol­len auf die Ab­itur­prü­fung vor­be­rei­ten, in der eben­falls eine sol­che Prü­fung (dann heißt sie al­ler­dings Prä­sen­ta­ti­onsprü­fung, PP) abge­le­gt werden kann. Alternativ kann eine „traditionelle“ 30-minütige mündliche Prüfung mit ebenfalls 30-minütiger Vorbereitungszeit unmittelbar vor der Prüfung gewählt werden.

ACHTUNG: Änderungen in der APO-AH (gültig ab dem Schuljahr 2021/2022)

Inkrafttreten:

  • Siebente Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife vom 25. Juni 2021, veröffentlicht am 13. Juli 2021 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt
  • Inkrafttreten der einzelnen Änderungen am Tage nach der Verkündung bzw. am 1. August 2021
  • Alle Änderungen sind mit Beginn des neuen Schuljahres wirksam.
  • Die ersten Präsentationsprüfungen im geänderten Format finden somit für alle Schülerinnen und Schüler im Sommer 2022 statt.

Präsentationsleistung:

  • Die Vorgaben für die Präsentationsleistungen als gleichgestellte Leistungen (vgl. Ziff. 1.4. des Bildungsplan gymnasiale Oberstufe) ändern sich durch diese Neuregelung nicht.
  • Für die Präsentationsleistung gibt es keine Vorgabe zu den Zeit- und Gewichtungsanteilen, sodass eine Anpassung an das geänderte Format selbstverständlich möglich und auch empfehlenswert ist. Es gelten die Vorgaben der Fachschaft bzw. des Fachlehrers: Der Bewertungsmaßstab ist den Schüler und Schülerinnen vor der Präsentationsleistung bekannt.
  • Die Präsentationsleistungen können bei entsprechender Gestaltung einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Prüfungssituation und das veränderte Prüfungsformat leisten.

ÄNDERUNG DER ABITURRICHTLINIE (ARL)

Präsentationsprüfung im mündlichen Abitur:

  • 10 Minuten Vortrag, 20 Minuten Prüfungsgespräch
  • A-Teil (Ziff. 6.3): Die Präsentationsprüfung wird in ihrer Gesamtheit bewertet. Die Bewertung der Präsentation geht zu nicht mehr als einem Drittel in die Prüfungsnote ein.

Anpassung der Vorgabe zum sog. Semesterübergriff:

  • Keine Änderung auf Verordnungsebene (§ 26 Abs. 3 S. 3 APO-AH): Die Aufgabenstellung gewährleistet, dass die Präsentation unterschiedliche Kompetenz- beziehungsweise Inhaltsbereiche mindestens zweier Semester der Studienstufe beinhaltet.
  • Aufhebung der bisherigen Regelung der Fachteile der ARL (Ziff. 5.2.1):
  • Die Aufgabenstellung ist so zu formulieren, dass beide gewählten Kompetenz- bzw. Inhaltsbereiche in einem möglichst ausgewogenen Verhältnis zur Geltung kommen.
  • Regelung zur Ausgestaltung des Semesterübergriffs im A-Teil der ARL (Ziff. 5.2):
  • Die Aufgabenstellung gewährleistet, dass die Präsentation unterschiedliche Inhalts- bzw. Kompetenzbereiche mindestens zweier Semester der Studienstufe beinhaltet, von denen einer in der Präsentation überwiegen darf. Im Fachgespräch sollen beide Inhalts-bzw. Kompetenzbereiche in einem ausgewogenen Verhältnis zur Geltung kommen.

Beachtenswert ist auch ein Artikel zur Zitierfähigkeit von Internetseiten, der als PDF hier und im Web-Original hier zu finden ist.

Die Präsentationsleistungen ersetzen die eine oder eine der beiden Klausuren im laufenden Semester. Die jeweilige Klausur wird nicht mitgeschrieben. Die Fächer, in denen die verbindlichen Präsentationsprüfungen in Jg. 11 und Jg. 12 abgeleistet werden sollen, werden zu Beginn des 1. und 3. Semesters der Studienstufe gewählt (Wahlbogen gibt es über die Oberstufenkoordinatorin). Ein Anspruch auf die Erstwahl besteht nicht. Jede Schülerin und jeder Schüler kann auch weitere Präsentationsleistungen ablegen, dies aber nur mit dem Einverständnis der jeweiligen Fachlehrkraft. Auch diese Präsentationsleistungen ersetzen die eine oder eine der beiden Klausuren im laufenden Semester.

WICHTIG:

  • Alle Fachlehrkräfte informieren ihre Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor der PL über die jeweils fachspezifischen Anforderungen, die an die PL-Leistung gestellt werden.
  • Die Schülerinnen und Schüler können die fachspezifischen Anforderungen („Kompetenzraster“) bei ihrer Fachlehrkraft oder über die jeweilige Fachleitung abfordern.

Und hier sind alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit Präsentationsleistungen abrufbar:

Für Lehrkräfte

Präsentationsleistungen im Semesterbetrieb:

Für Schülerinnen und Schüler

Präsentationsleistungen im Semesterbetrieb:

Hinweise zur Bewertung:

Tipps und Hilfen:

 Zuletzt aktualisiert am 15. Dezember 2022

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