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Rechtsform Schülerfirmen

Rechtsform für die JUNIOR-Unternehmen

Juristisch sind JUNIOR expert-Unternehmen nicht rechtsfähige Vereine, deshalb müssen mindestens acht Schüler teilnehmen. Sie sind keine Aktiengesellschaften und dürfen daher keine Firmierung wie „AG“ im Namen führen. So werden Missverständnisse bei künftigen Geschäftspartnern schon im Vorfeld vermieden. JUNIOR-Unternehmen schließen im Rahmen der Vorgaben des Programms JUNIOR expert wirksame Verträge ab und werden im Rechtsverkehr als echte Unternehmen behandelt. Die Organisationsstruktur des JUNIOR Unternehmens erfolgt in Anlehnung an eine Aktiengesellschaft. Viele Vorgänge sind jedoch schülergerecht vereinfacht worden. Umfang und Art der Geschäftstätigkeit sind begrenzt und werden von der JUNIOR-Geschäftsstelle kontrolliert.

Weitere Informationen dazu sind hier abzurufen.

Zuletzt aktualisiert am 30. Januar 2017

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