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Personalrat

Seit dem 01.01.2007 sind die Hamburger Schulen eigene Dienststellen, die jeweils ihre eigene Personalvertretung, den Personalrat, wählen.

Der Personalrat (PR) am Gymnasium Heidberg besteht aus fünf Mitgliedern, einem Vertreter der Angestellten und vier Vertretern der Beamten. Die Personalratsmitglieder werden von allen Angehörigen der Dienststelle für vier Jahre gewählt. Aus ihrer Mitte wählen die Mitglieder einen Vorsitzenden, der die laufenden Geschäfte führt.

Grundlage für die Arbeit des Personalrats ist das Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) in der Fassung vom 16. Januar 1979 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 6.7.2006, HmbGVBl. 2006, S. 419). Die Aufgaben der PR leiten sich allgemein aus § 2 des HmbPersVG ab:
„Personalvertretung und Dienststelle arbeiten im Rahmen der Rechtsvorschriften vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber zum Wohl der Angehörigen des öffentlichen Dienstes und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zusammen.“
Insbesondere vertritt der PR dabei die Rechte der Angehörigen einer Dienststelle gegenüber der Dienststelle (d.h. dem Dienststellenleiter und ggf. der übergeordneten Schulaufsicht bzw. der obersten Dienstbehörde) und wirkt im Sinne der Mitbestimmungsrechte des HmbPersVG bei Personalentscheidungen und allen Angelegenheiten, die die Dienststelle betreffen, mit.

Die konkrete Arbeit des Personalrates
Der Personalrat tagt in Absprache mit den Angehörigen der Dienststelle einmal wöchentlich. Die Mitglieder des PR sind jederzeit bei Fragen und Problemen ansprechbar und in allen Angelegenheiten zu Vertraulichkeit verpflichtet.

  • Wir treffen uns regelmäßig zu Personalratssitzungen, auf denen alle Themen und Angelegenheiten besprochen und entsprechende Beschlüsse gefasst werden.
  • Wir sind Ansprechpartner für alle Angehörigen einer Dienststelle bei Fragen und Problemen, die im Rahmen der Arbeit an der Dienststelle oder gegenüber der obersten Dienstbehörde auftreten.
  • Wir beraten und vermitteln in Zusammenarbeit mit dem Gesamtpersonalrat Kolleginnen und Kollegen bei rechtlichen Fragen.
  • Wir treffen uns mit der Dienststellenleitung regelmäßig zu Dienst¬stellen¬gesprächen, auf denen personelle und sonstige Angelegenheiten, die die Dienststelle betreffen, besprochen werden.

Im einzelnen sind folgende Bereiche Bestandteil der Personalratsarbeit:

  • Vertretungsplan /Vertretungsunterricht (Einhaltung der Vereinbarung)
  • Hospitationen (Anwesenheit des PR)
  • Beförderungen (Kontrolle des Ablaufs)
  • Datenschutz
  • WAZ-Kontrolle und Beratung der Kolleginnen und Kollegen
  • Gebäude: Schadstoffbelastung, Raumproblematik
  • Fortbildung (Portfolio)
  • Öffentlichkeitsarbeit –„schwarzes Brett“

Zuletzt aktualisiert am 22. März 2019

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