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Corona / Covid-19

von | Mrz 13, 2020 | Aktuelles, Allgemeines

Folgende Informationen sind am 14. März 2020 um 08:30 Uhr bzgl. der Risikogebiete aktualisiert worden:

„Rückkehrern aus Risikogebieten ist 14 Tage lang der Zutritt zu Schulen verboten.

Schülerinnen und Schüler aller Schulen (inkl. Ganztag/GBS, ReBBZ und JMS) sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulen, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Gebiet zurückgekehrt sind, das innerhalb der 14 Tage nach der Rückkehr als Risikogebiet eingestuft wurde, nehmen – unabhängig von Symptomen – nicht am Schulbetrieb teil. Sie vermeiden unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause (die 14 Tage sind ab dem Zeitpunkt des Verlassens des Risikogebietes zu zählen).

Insbesondere sind Kontakte zu älteren oder chronisch kranken Menschen zu vermeiden. Beim Auftreten von grippalen Krankheitszeichen wie Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 angerufen werden, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Dies sind die gleichen Maßnahmen, wie sie für Kontaktpersonen von nachweislich infizierten Personen gelten.

Zu den Risikogebieten nach Definition des Robert-Koch-Instituts zählen mit Stand 15.03.2020 (14:00 Uhr):
Italien
Iran
In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
In Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
In Österreich: Bundesland Tirol
In Spanien: Madrid
In USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York

Bitte beachten Sie, dass sich die Corona-Infektionslage entwickelt und deshalb sich auch die Definition der Risikogebiete verändert hat und weiter verändern wird (siehe auch die Informationsseite des Robert-Koch-Instituts).

Für Lehrkräfte, die aus Risikogebieten zurückkehren und die in der häuslichen Isolation keine Krankheitssymptome zeigen, besteht die Möglichkeit, in Abstimmung mit der Schulleitung und bei Bestehen eines dienstlichen Interesses vier bis sechs Tage nach Verlassen des Risikogebietes einen Corona-Test durchführen zu lassen. Fällt dieser negativ aus, kann die Tätigkeit an Schule wieder aufgenommen werden.“

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