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Elternarbeit

Möglichkeiten der Elternarbeit in schulischen Gremien

1. Klassenelternvertretung

Aufgaben:

  • Pflege der Beziehungen der Eltern untereinander und der Eltern zu den jeweiligen Lehrkräften.
  • Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten.
  • Information der Eltern über Schulfragen.
  • Wahl des Elternrats.
  • Mitwirkung bei Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags.
  • Mitgliedschaft in der Klassenkonferenz.
  • Möglichkeit der Stellungnahme vor Zeugniskonferenz.

Wahl:

  • Pro Schulklasse zwei ElternvertreterInnen sowie zwei Ersatzpersonen jeweils spätestens 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres.
  • Wahlgänge: 1.Wahlgang für die ElternvertreterInnen, 2.Wahlgang für die Ersatzpersonen.
  • Geheime Wahl auf Wunsch einer/eines Stimmberechtigten; Pro Kind und Wahlgang zwei Stimmen; Abgabe beider Stimmen durch nur einen auf dem Elternabend anwesenden Elternteil möglich. Getrennte Abgabe für verschiedene Kandidaten zulässig.
  • Gewählt ist, wer einfache Stimmenmehrheit hat und Wahl annimmt.

2. Klassenkonferenz

Aufgaben:

  • Beratung über alle Angelegenheiten, die für die gemeinsame Arbeit in der Klasse von wesentl. Bedeutung sind, z.B. Grundsätze über Umfang u. Verteilung der Hausaufgaben u. Klausuren, fachl. u. pädagogische Koordination der FachlehrerInnen. Einberufung durch KlassenlehrerInnen.
  • Beratung und Beschlussfassung über Ordnungsmaßnahmen. Achtung! KlassenelternvertreterInnen oder SchülervertreterInnen sind hier nur auf Wunsch des betroffenen Schülers und dessen Erziehungsberechtigtem teilnahmeberechtigt.

Mitglieder:

  • KlassenlehrerInnen
  • FachlehrerInnen
  • KlassenelternvertreterInnen
  • KlassensprecherInnen
  • Teilnahmeberechtigt mit beratender Stimme: Schulleitung.

3. Elternrat

Aufgaben:

  • Information der Eltern über aktuelle Schulfragen über bevorstehende wichtige Entscheidungen der Schulkonferenz.
  • Zusammenwirken mit Schulleitung u. Lehrkräften bei Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule.
  • Engagement für die Belange der Schule in der regionalen Öffentlichkeit, im Rahmen der von der Schulkonferenz vorgegebenen Grundsätze.

Der Elternrat muss wenigstens einmal jährlich eine Versammlung der KlassenelternvertreterInnen oder der Eltern einberufen, um über seine Tätigkeit zu berichten und Fragen des Schullebens zu erörtern. Am Gymnasium Heidberg tagt der Elternrat meist einmal im Monat. Die Sitzungen finden schulöffentlich statt.
Teilnahmeberechtigt: Schulleitung, Ersatzmitglieder, KlassenelternvertreterInnen

Beschlussfähigkeit:

  • bei Anwesenheit der Mehrzahl der Mitglieder.
  • Pflicht zur Protokollführung.
  • Verschwiegenheitspflicht bei persönlichen und Disziplinarangelegenheiten.
  • bei Beschlussfassung über Vertraulichkeit der Beratung.

4. Schulkonferenz

Aufgaben (u.a.):

  • Beratung und Beschlussfassung über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule (oberstes und wichtigstes Beratungs- u. Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung!)
  • Beschlussfassung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder über das Schulprogramm und Bewertung der Durchführung und des Erfolgs der pädagogischen Arbeit
  • Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder über Hausordnung, Grundsätze für Arbeitsgemeinschaften, Neigungsgruppen, Grundsätze für Elternmitwirkung im Unterricht und bei Veranstaltungen, schulinterne Grundsätze für Klassenfahrten, Wandertage und besondere Veranstaltungen. Verfahrensgrundsätze

Die Schulkonferenz muss mindestens viermal im Schuljahr tagen und wird von der Schulleitung einberufen. Die Sitzungen der Schulkonferenz sind – soweit nicht über Personalangelegenheiten gesprochen wird –- schulöffentlich.

Hier geht es zu den Protokollen der Elternratssitzungen, die einen Einblick in unsere Arbeit geben.

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