Präsentieren (PL und PP)
Durch die Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH in der Fassung vom 18. März 2009) sind alle Schülerinnen und Schüler der Studienstufe dazu verpflichtet, sowohl in Klassenstufe 11 als auch in Klassenstufe 12 eine so genannte „mediengestützte Präsentationsleistung“ (PL) zu erbringen. Diese beiden semesterbegleitenden Prüfungen sollen auf die Abiturprüfung vorbereiten, in der ebenfalls eine solche Prüfung (dann heißt sie allerdings Präsentationsprüfung, PP) abgelegt werden muss.
Wir am Gymnasium Heidberg haben dazu eine Handreichung mit dem Titel „Präsentieren können – Leitfaden für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II“ entwickelt, die alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit den Präsentationsleistungen enthält. Wir raten allen unseren Schülerinnen und Schülern der Studienstufe, sich damit intensiv auseinander zu setzen.
Beachtenswert ist auch ein Artikel zur Zitierfähigkeit von Internetseiten, der als PDF hier und im Web-Original hier zu finden ist.
ACHTUNG: Den Wahlbogen für die PL in Klassenstufe 11 im Schuljahr 2010/2011 gibt es hier.
HILFREICH als Information ist auch die Broschüre des LI-Hamburg zum Thema Die Präsentationsleistung und die Präsentationsprüfung in der Profiloberstufe – Handreichung und Arbeitshilfe für die Schulen.





