Sekundarstufe I
Über Ziele und Inhalte der gymnasialen Ausbildung in der Sekundarstufe I informiert der „Allgemeine Teil des Bildungsplans Sekundarstufe I“, der derzeit in einer Arbeitsfassung vom 21. Juli 2008 abrufbar ist.
Den rechtlichen Rahmen für die Arbeit in der Sekundarstufe I gibt die „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Klassen 1 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen“ (APO-AS) in der derzeit geltenden Fassung vom 13. Juli 2007 (Datum der letzten Änderung). Die APO-AS ist als PDF – integriert in die 88 Seiten umfassende Publikation der Behörde für Schule und Berufsbildung unter dem Titel „Ausbildungs- und Prüfungsordnungen“ (dort S.5-48) – abrufbar.
Service:
Interessant ist – insbesondere auch im Hinblick auf allgemeine pädagogische Fragen – auch eine Publikation des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „Die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen: Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule. Informationen für Eltern der Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2009/10 die weiterführende Schule besuchen“ (erschienen September 2008).





