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Hausaufgabenrichtlinien

Hausaufgaben werden in der Schule vom Lehrer zur Ergänzung des Unterrichts aufgegeben und werden meist zu Hause erledigt.
Die Umstruktuirerung des Gymnasiums vom neun- zum achtufigen Gymnasium und die damit verbundene höhere Stundenbelastung der Schülerinnen und Schüler an den einzelnen Wochentagen hat auch am Gymnasium Heidberg dazu geführt, die Hausaufgabenrichtilinien zu überdenken und den veränderten Bedingungen anzupassen.
Das ergebnis dieser Arbeit ist die derzeit geltende Hausaufgabenrichtlinie für die Klassenstufen 5 bis 10, in der es heißt:

Hausaufgaben sind notwendiger Bestandteil des schulischen Lernens und Arbeitens und unterstützen das Erreichen der vorgegebenen und vorgestellten Unterrichtsziele. Hausaufgaben sind kein Bestandteil der Unterrichtszeit.

Unter Hausaufgaben im Sinne dieser Richtlinie sind u. a. zu verstehen:

  • Übungen und Wiederholungen,
  • zu Ende bringen von im Unterricht Begonnenem (Schreibanlässe, Übungen, komplexere Aufgaben),
  • Vorbereitung der nächsten Stunde (z.B. konkrete Aufgaben, Text lesen, Internetrecherche oder Material sammeln),
  • längerfristige Aufgaben (Referate, Lektüren. Präsentationen).

Zu den Hausaufgaben gehört im weiteren Sinne ebenfalls die Vorbereitung auf Klassenarbeiten und das Lernen (z.B. Vokabeln, Formeln, Begriffe und Merksätze), was beides fortlaufend und selbstständig erfolgen muss.

  1. Hausaufgaben, ob individuell oder für die gesamte Lerngruppe aufgegeben, sind verpflichtend zu erfüllen und fließen in die mündliche Note / die laufende Kursarbeit ein. Hausaufgaben müssen von den Lehrerinnen/Lehrern kontrolliert werden, gegebenenfalls auch nur stichprobenartig.
  2. Eine zeitliche Obergrenze für Hausaufgaben ist nicht konkret festlegbar auf Grund des unterschiedlichen Lern- und Arbeitstempos der Schülerinnen und Schüler und ihres individuellen Lernstands (Wissen und Kompetenzen). Die Gesamtbelastung durch Hausaufgaben, die pro Tag entsteht, wird vom Klassenkollegium berücksichtigt.
  3. Hausaufgaben dürfen nur in Ausnahmefällen an 8-Stunden-Tagen von einem Tag auf den anderen aufgegeben werden. Anzustreben ist, dass Hausaufgaben längerfristig, z.B. von Woche zu Woche gestellt werden, damit die Schülerinnen und Schüler je nach persönlicher Belastung die Aufgaben bearbeiten können. Hausaufgaben werden nicht direkt vor den Ferien zu unmittelbar nach den Ferien aufgegeben.
  4. Bei längerfristigen Aufgaben (Lektüren / Projektmappen / Referaten u.a.) muss den Schülerinnen und Schülern zur Unterstützung ihres individuellen Zeitmanagements durch die Lehrerin/den Lehrer ein Zeit- und Aufgabenraster an die Hand gegeben werden.
  5. Um den Schülerinnen und Schülern das Arbeiten mit Zeit- und Wochenplänen und längerfristigen Aufgaben zu  erleichtern, ist das Thema Zeitmanagement regelmäßiger Bestandteil des selbstständigen Lernens in den Klassen 5/6 und der Methodentage in den Klassenstufen 7-10.
  6. Bei der Vorbereitung auf Klassenarbeiten sollen die Schülerinnen und Schüler vor allem in der Unterstufe durch eine Ubersicht über zu Lernendes (Checkliste zur Selbsteinschätzung) bereits ab der Klassenstufe 5 in ihrem Lernen unterstützt werden.
  7. Längerfristige Aufgaben, die außerhalb der Unterrichtszeit angefertigt werden, und deren voraussichtlicher Zeitbedarf sollen wie die Termine für die Klassenarbeiten und Projekte im Klassenraum präsentiert werden.
    In diesen Plan fließen auch die anderen Hausaufgaben ein. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass auch die Aufgaben, die in den Fremdsprachengruppen, in den WP-Kursen und in Räumen außerhalb des Klassenraumes gestellt werden, in diesem Plan aufgeführt werden.
    Lehrer/innen und Schüler/innen achten gemeinsam darauf, dass es zu keinen Überbelastungen durch Anhäufungen von Aufgaben kommt. Die Pflege des Plans liegt in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Klasse.
  8. Hausaufgabenhilfe und individuelle Förderung für schwächere Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen der Ganztagsschule angeboten. Diese Angebote sind für bestimmte Schülerinnen und Schüler verpflichtend, sofern die Eltern nicht widersprechen.
  9. Für die Anfertigung von Hausaufgaben ist ein ruhiger, eigener und fester Arbeitsplatz Zuhause notwendig. Die  Schülerinnen und Schüler sollten ihre Hausaufgaben möglichst eigenständig erledigen, nur so wird für die Lehrerin/den Lehrer und die Schülerin/den Schüler der tatsächliche Lernfortschritt erkennbar. Die Eltern sollten ihr Kind besonders beim Zeitmanagement, weniger bei den Inhalten unterstützen.

Diese Hausaufgabenrichtlinien bieten wir auch als PDF zum Download an.
Dazu einfach hier klicken.

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